Diagnostische Verfahren zur Früherkennung
von Gebärmutterhalskrebs:
• PAP-Abstrich
• HP-Viren-DNA-Diagnostik
• Kolposkopie
• CIN-Klassifizierung
PAP-Abstrich
Ab dem 20. Lebensjahr haben alle Frauen die Möglichkeit, jährlich einen sogenannten PAP-Test durchführen zu lassen.
Der PAP-Abstrich ist ein Zellabstrich, benannt nach dem Pathologen und Zytologen Papanicolaou, und bedeutet zunächst nichts anderes, als dass die dünn ausgestrichenen Zellen von Gebärmutterhals und äußerem Muttermund, nach der Papanicolaou-Methode gefärbt, von der Pathologin bzw. Zytologin beurteilt und in verschiedene Gruppen eingeteilt werden.
Diese Einteilung richtet sich nach der Beschaffenheit der Zellen, u. a. wie das Größenverhältnis zwischen dem Zellkern und dem ihn umgebenden Zytoplasma ist, wie stark sich der Zellkern einfärbt und weiteren Faktoren.
Die PAP-Methode unterteilt sich in Gruppen:
•PAP I, II und III mit der Untergruppe III D
•PAP IV mit den Untergruppen IV a und b
•PAP V
Die Gruppen I und II werden als normale, gesunde Befunde gewertet.
In die Gruppe III werden Zellveränderungen eingestuft, die die Zytologin nicht beurteilen kann bzw. deren Herkunft unklar ist. Es kann sich beispielsweise um Zellen aus der Gebärmutterhöhle oder aus dem Eileiter handeln, aber auch um Zellen, die durch einen sehr lange andauernden und/oder sehr ausgeprägten Hormonmangel des Genitals verändert sind.
Hier empfiehlt sich eine Kontrolluntersuchung nach einem Zeitraum von drei Monaten, während dessen die Scheide mit einer Hormontherapie (Creme oder Tabletten) behandelt wird. So kann der Hormonmangel ausgeglichen werden und die Zellen bauen sich wieder auf und lassen sich besser beurteilen. Hat sich die Zellveränderung auch nach der Östrogengabe nicht gebessert, ist eine feingewebliche (histologische) Abklärung durch Ausschabung des Muttermundes, des Gebärmutterhalskanals und der Gebärmutterhöhle nötig.
Da aus dem Gebärmutterhalskanal das Gewebe nicht mit einer Knipsbiopsie entnommen werden kann, wird hier mittels Kürette abgeschabt. Dagegen ist die Ausschabung der Gebärmutterhöhle bei einem verdächtigen Krebsabstrich im Allgemeinen nicht erforderlich. In die Gruppe III D werden Veränderungen eingestuft, die den Gebärmutterhals (Portiooberfläche und Zervikalkanal) betreffen. Hier empfiehlt es sich, durch regelmäßige 6-monatige Kontrolle die Veränderungen weiter zu beobachten und abzuwarten, ob sich die Zellen normalisieren.
Bei der Gruppe IVa legt die Zytologin sich darauf fest, dass es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um oberflächlich wachsende Krebszellen handelt, die mit minimalem operativem Aufwand (Konisation) behandelt werden können.
Wichtig: Es handelt sich hierbei nicht um Krebs, da die veränderten Zellen auf die oberflächlichen Schichten des Gewebes beschränkt und noch nicht ins Gewebe eingewachsen sind.
Bei der Gruppe IV b kann der Zytologe nicht sicher feststellen, ob die Veränderungen tatsächlich nur auf die oberflächlichen Zelllagen beschränkt sind.Ein Einwachsen in tiefere Zellschichten und damit ein sogenannter invasiver Krebs kann nicht ausgeschlossen werden. Auch in diesen Fällen wird eine Konisation durchgeführt. Sollte sich bei der Begutachtung des dabei entnommenen Gewebes herausstellen, dass ein ins Gewebe vorwachsender Krebs vorliegt, ist die weiterführende Behandlung erforderlich.
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Der Gruppe V werden Zellveränderungen eines invasiven Zervixkarzinoms zugeordnet. Der PAP-Abstrich zeigt höchst krebsverdächtige Zellen, die bereits in das tiefere Gewebe eingewachsen sind (Infiltration). In diesem Fall sollte zur Absicherung der Diagnose eine gezielte Gewebsentnahme von verdächtigen Arealen mittels Knipsbiopsie stattfinden. Bestätigt sich der Verdacht, so folgen eine Reihe von Untersuchungen der umgebenden Gewebe (Spiegelung von Blase und Darm, Computertomographie des kleinen Beckens und der Lymphknotenregionen entlang der großen Blutgefäße) und gegebenenfalls die Bestimmung des für den Gebärmutterhals typischen Tumormarkers SCC.
Die Zellveränderungen, die zum Entstehen eines invasiven Karzinoms führen, finden nur sehr langsam statt, so dass auch bei einer diagnostizierten Dysplasie CIN III (Carcinoma in situ) oder einem PAP V nicht auf der Stelle operiert werden muss und ausreichend Zeit bleibt, sich eine zweite ärztliche Meinung einzuholen.
Die Qualität des Aussagewertes eines PAP-Abstrichs hängt ganz wesentlich von der Qualität des Abstrichpräparates und von der Erfahrung des auswertenden pathologischen Labors ab. Häufige Fehlerquellen finden sich bereits bei der Abstrichentnahme aus dem Zervixkanal und bei der Fixierung des Abstrichs. Auch können unklare Zellen falsch interpretiert oder übersehen werden.
Bevor ein operativer Eingriff aufgrund eines PAP-Wertes vorgenommen wird, sollten Sie unbedingt eine zweite ärztliche Meinung einholen und ggf. einen Kontrollabstrich machen lassen. Dysplasie-Spezial-sprechstunden in gynäkologischen Zentren bieten hier zumeist einen hohen Qualitätsstandard.
CIN-Klassifizierung (Cervikale Intraepitheliale Neoplasie)
Bei dieser feingeweblichen Untersuchung werden die Gewebeproben in die sogenannte CIN-Klassifizierung unterteilt, die zwischen leichter (CIN I), mittelschwerer (CIN II) und schwerer Dysplasie (CIN III) unterscheidet. Sie ist immer eine histologische Diagnose, d. h., sie lässt sich ausschließlich aus Gewebeproben (z. B. durch Knipsbiopsie) stellen und nicht durch einen Zellabstrich, wie er bei der normalen Krebsfrüherkennungsuntersuchung gewonnen wird.
Autorin: Professor Dr. med. Gerlinde Debus |